kegelclub-koenigspudler
  Satzung
 

Satzung des Kegelclubs Königspudler


§ 1  Der Vorstand

§ 5  Gastkegler

§ 9    Sonstiges

§ 2  Die Untertanen

§ 6  Austritt

§ 10  Spielregeln

§ 3  Der Austragungsort

§ 7  Neuaufnahmen

§ 11  Vereinbarungen

§ 4  Kegeltour

§ 8  Verhaltensregeln

§ 12  Gültigkeit


§1 Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus folgenden  Mitgliedern zusammen:

Präsident   
Hermann Menke

Vizepräsident  
Franz Pille

Kassierer 
Ursula Menke


Festausshuss 
     Günter Steinhaus  Reinhard Zerhusen

Schriftführer 
Ludger Grieshop

2. Schriftführer
Doris Steinhaus


§ 2  Die Untertanen

Die höchstzulässige Stammmannschaft beträgt 16 Mitglieder. Die Überschreitung der Mitglieder ist nur nach Einwilligung des Vorstandes zulässig. Gastkegler werden nur nach Rücksprache mit dem „ Präses“ oder dem „Vize“  zugelassen.

Abmeldungen müssen 1 Woche vor dem Kegeln beim Präsidenten Hermann Menke angegeben werden!!!

( Stichtag Samstags 1 Woche vor Kegelabend)

Die Mitglieder verpflichten sich den Bußgeldkatalog und Vereinbarungen nachzukommen!


§ 3  Der Austragungsort

Der Kegelabend vom Kegelclub Königspudler findet jeden ersten Samstag  im Monat in den Bauernstuben (Kneiper) in Mühlen auf einer Bundeskegelbahn statt.

Eine Kegelsaison beginnt mit der Generalversammlung (erste Kegeln im Jahr) und endet mit dem letzten Kegelabend. (Dezember)

Sollten andere Austragungsorte in Erwägung gezogen werden, muss die Bahn dem Standard einer Bundeskegelbahn entsprechen.

Der Wirt der Gaststätte sollte auf die Bedürfnisse der Kegelbrüder/schwestern  eingehen und immer genügend kaltes Bier und warme Speisen zur Verfügung bereithalten. Flaschenbier  ist hier ausschließlich zu bevorzugen. Im Notfall können aber auch andere alkoholische Getränke zu sich genommen werden.


§4Kegeltour

Ziel der Kegelabende ist das Erwirtschaften von Kapital zur Durchführung einer Kegeltour. Eine Kegeltour muss mindestens alle 2 Jahre stattfinden.

Kann ein Mitglied  nicht am beschlossenen Termin teilnehmen, müssen die Mitglieder entscheiden ob die eingezahlten Beiträge anteilmäßig erstattet werden

 


§ 5  Gastkegler

Gastkegler sind herzlich willkommen. Es ist allerdings vom Vorstand darauf zu achten, dass nur unfähige Kegler als Gast aufgenommen werden, um die Kegelkasse des Kegelclub Königspudler kräftig aufzufüllen.

Gastkegler haben das gleiche Startgeld zu entrichten wie die Mitglieder.

Gastkegler können weder beim Kegelcup mitkegeln, noch Pudelkönig werden.


§ 6 Austritt

Möchte ein Mitglied den Kegelclub Königspudler aus irgendwelchen, unerklärlichen Gründen verlassen, sind folgende Punkte zu beachten.

Eingezahlte Beträge des Betreffenden werden nicht rückerstattet.  

Ein erneuter Eintritt in den Club ist nur durch einstimmigen Beschluss aller Mitglieder möglich.


§ 7  Neuaufnahmen

Bevor ein neues Stammmitglied in den Club aufgenommen wird, müssen die Bedingungen unter § 2 erfüllt sein.

Der / Die Neue muss bei einem Probekegeln seine/ihre Eignung unter Beweis stellen. Ist die Kegelleistung zufrieden stellend, kann über eine Aufnahme in geschlossener Konferenz der Mitglieder abgestimmt werden.  

Wird der neue Kegler aufgenommen hat er den anteilmäßigen Durchschnittsbetrag des erwirtschafteten Guthabens, ab der letzten Kegeltour in die Kasse zu zahlen.  

Eine Runde zum Einstand wird vorausgesetzt und von allen Mitgliedern als gutes Zeichen gewertet.


§ 8  Verhaltensregeln

 Das Kegeln steht im Vordergrund und sollte nicht durch übertriebenen Alkoholgenuss in eine Sauforgie ausarten. Wenn ein Kegelbruder/-schwester nicht mehr weiß, wo die Kugeln liegen, sollte der Kegelabend für diesen betreffenden „Sporttrinker“ aus Sicherheitsgründen vorzeitig beendet werden.


§ 9  Sonstiges

Das Benutzen von Handys ist auf der Kegelbahn strengstens verboten!!!!!

Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 1 € geahndet.


 § 10 Spielregeln

1. Holz zählt nur, wenn es auf der Anzeigetafel angezeigt wird. Auch wenn der Kegel offensichtlich getroffen wurde.

2. Verlässt die Kugel die reguläre Spielbahn, gilt das als Pudel. Auch wenn sich die Kugel nicht entscheiden kann ganz in die Rinne zu fallen.

3.  Kegelcup

Sollte was keiner glaubt, doch jemand mal nicht zum Kegelabend kommen,  werden wie folgt die Punkte vergeben.

Spiel gewonnen 3 Punkte

Unentschieden 1 Punkt

Verloren 0 Punkte

Ausgefallene Spiele bis zum letzten Kegeln 2 Punkte für den Anwesenden.

Jedes verlorene Spiel  bringt 0,10 € in die Kasse

Die ersten drei Plätze sind mit hochwertigen Preisen ausgesetzt.

Der Gewinner kann einen ausgeben!

4.  Königskegeln

Fehlende Mitglieder werden mit 0 Punkten gewährtet.

Nachholspiele sind nicht möglich!

Der drittletzte bezahlt eine Runde Bier.

Der zweitletzte bezahlt eine Runde (Kümmerling)

Der letzte bezahlt eine Flasche Roten.


§ 11 Vereinbarungen

1. Als Kegelbahn gilt der Bereich ab der Tischkante. Die Tafel gehört zur Kegelbahn.

2. Der Pudelkönig hat dafür zu sorgen, dass die Pudelmütze an jeden,  Kegelabend vorhanden  ist.

3. Der Jahrespudelkönig gibt am Saisonende eine Runde aus.

4. Saisonende ist das letzte Kegeln im Jahr (Weihnachtsfeier).

5. Das Präsidium und der Festausschuss geben alles, dass es allen Mitgliedern immer Spaß macht  den Kegelclub Königspudler anzugehören.  

6. Gastkegler haben das gleiche Startgeld zu entrichten wie die Mitglieder.

7. Der Kohlkönig hat dafür zu sorgen, dass die Kette bei der Generalversammlung zur Verfügung steht!

Die Kohlkönigin hat dafür zu sorgen, dass die Krone bei der Generalversammlung zur Verfügung steht!

Nichtbeachtung wird mit einer Flasche Roten bestraft!

8. Der Kegelcupgewinner  hat dafür zu sorgen, dass der Wanderpokal bei der Generalversammlung mit dem von ihn besorgten Schild vor Ort ist.

Nichtbeachtung wird mit einer Flasche Roten bestraft!

9. Neuwahlen sind alle 2 Jahre auf der Generalversammlung. (nächste Wahl 2021)


§ 12  Gültigkeit

Die Satzung ist ab den 10. Januar 2015  rechtskräftig.

 


 
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